unser Positionspapier
Unsere Forderungen im Überblick
- Kostenlose Toilettennutzung an Raststätten sowie Rastplätzen
- Anbindung regionaler Raststätten an das dortige ÖPNV Netz
- Den Ausbau von Lärmschutz an Rastplätzen und Rasthöfen
- Die Aufnahme der Fahrerkabine in die Arbeitsstättenverordnung
- Bei Neubau bzw. Umbau von Rastplätzen die Schaffung von Dusch- und Toilettenräumen
- Bei Neubau von Gewerbegebieten / Industriegebieten soll die Schaffung von LKW-Stellplätzen verpflichtend werden
- Verpflichtender Gleisanschluss bei Neubau von Gewerbegebieten / Industriegebieten
- Stärkerer Fokus auf die Sanierung von maroden Brücken und Straßen
- Stärkerer Fokus auf den Bau von Umgehungsstraßen
- Absenkung der Promillegrenze für gewerblich genutzte Fahrzeuge und Fahrzeuge zur Personenbeförderung auf 0,00. Einführung eines Verkaufsverbots an Tank- und Rasthöfen und Autohöfen. Verpflichtende Einführung von Alcolocs für den gewerblichen Personen- und Gütertransport.
- Wo es die Straßenführung erlaubt, Erhöhung des Tempolimits außerhalb geschlossener Ortschaften auf 80 Km/h für alle Fahrzeuge über 3,5 t zGM
- 2 Km vor Baustellen Überholverbot und strikte Kontrollen
- Bei Gefälle über 2%, Überholverbot für LKW
- Bei Steigung über 2% (dreispurigen Autobahnen) Aufhebung Überholverbote für LKW, Einführung Tempolimit 120 Km/h für PKW
- Aufweichung der StVZO im Bereich Gesamtlänge LKW, um größere Fahrerhäuser zu ermöglichen (bestenfalls Autark)
- Abschaltung von Assistenzsystemen nur noch zeitlich begrenzt (15 Sek.) und schnellere Einführung von Abbiegeassistenten
- Einführung eines europäisch einheitlichen Spesenmodels
- Rückkehrpflicht der Berufskraftfahrer*innen an den Lebensmittelpunkt verpflichtend
- Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag, Rückkehr zum Bundesmanteltarifvertrag
- Bereitschaftszeiten müssen vollumfänglich zu Arbeitszeiten zählen
- Strickte Anwendung von §412 HGB
- Mitverantwortung für Versender auf Einhaltung Kabotage, Härtere Strafen bei Verstößen für Versender und Transportunternehmen
- Bessere Strafverfolgung im Ausland sowie Aufstockung des Kontrollpersonals um mind. 60%
- Strafen gegen das Verbringen der regulären wöchentlichen Ruhezeit im LKW soll nur noch vom Unternehmer getragen werden
- Staatliche Aufträge nur noch an tarifgebundene Unternehmen
- Bei Neubau von Güterverteilzentren muss ein Gleisanschluss verpflichtend sein
- Verbesserung der Nachwuchsförderung und der Qualifizierung
Inhalt
Vorwort
Fahrer-Kodex
Infrastruktur
Straßenverkehrsordnung
Arbeits- und Sozialrecht
Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Marktzugang und Wettbewerb
Nachwuchsförderung und Qualifizierung
Vorwort
Der Beruf der Berufskraftfahrerin/ des Berufskraftfahrers wird zunehmend komplexer und anspruchsvoller. Hinzu kommen immer niedrigere Löhne und sinkende Frachtraten bei immer weiter steigendem Druck für Arbeitnehmer*innen und steigenden Kosten der Arbeitgeber*innen. Die Auswirkungen sieht man schon jetzt: Fachkräfte fehlen und werden durch Personal aus meist osteuropäischen Ländern ersetzt, welches oftmals gezwungen wird, zu unmenschlichen Sozialstandards zu arbeiten. Dies führt wiederum zu einem Fachkräftemangel in den osteuropäischen Ländern. Ein Umdenken in der Wirtschaft, Politik sowie bei den Unternehmen und nicht zuletzt bei den Fahrern muss einsetzen. Das Mobilitätspaket war ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, leider nicht ausreichend genug.
Wir von den Kraftfahrerkreisen Deutschland setzen uns für die in diesem Positionspapier stehenden und von uns erarbeiteten Punkte ein. Es zeigt auf, was wir als Probleme in unserer Branche ansehen und was konkret geändert werden muss, um einen Wandel hervorzurufen.
Dieses Papier wurde von ehrenamtlichen und gewerkschaftlich organisierten Kraftfahrern erstellt und erarbeitet. Es gibt die Meinung des Verfassers wieder.
„Für eine gesicherte Zukunft der Berufskraftfahrer*innen!"
Kraftfahrerkreise Deutschland
Fahrer-Kodex
Berufsehre, Verantwortung und Zusammenhalt im Straßengüterverkehr
Wir sind Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer – wir stehen für Können, Verantwortung, Sicherheit und Menschlichkeit!
Echte Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer sind stolz auf ihren Beruf. Sie kennen ihre Verantwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, ihren Kolleginnen und Kollegen, ihren Kunden und der gesamten Gesellschaft.
Wir treten unsere Branche nicht mit Füßen, sondern vertreten sie mit Sachverstand, Professionalität und gegenseitigem Respekt. Unser Verhalten auf der Straße, beim Kunden und im Umgang miteinander prägt das Bild unseres Berufsstandes.
Deshalb gelten für uns und für alle, die sich mit den Werten der Kraftfahrerkreise identifizieren, folgende Grundsätze:
1. Auf der Straße – Sicherheit geht vor!
Sicheres Führen des Fahrzeugs
Unsere volle Aufmerksamkeit gehört dem Verkehr und der sicheren Führung unseres Fahrzeugs. Ablenkungen haben am Steuer nichts zu suchen.
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Keine Bedienung von Smartphones oder anderen elektronischen Geräten während der Fahrt, soweit dies nicht gesetzlich zulässig ist.
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Keine Ablenkung durch Transportdokumente, Körperpflege, Rasieren oder das Benutzen von Make-up-Utensilien.
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Wir fahren mit geeignetem, sicherem Schuhwerk. Flip-Flops und barfüßiges Fahren sind für uns keine Option.
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Wir stellen Sitz, Spiegel und gegebenenfalls weitere Bedienelemente vor Fahrtbeginn richtig ein.
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Wir nutzen die vorhandenen Fahrerassistenz- und Sicherheitssysteme verantwortungsvoll.
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Vor Fahrtantritt prüfen wir, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Unser Grundsatz: Wer fährt, übernimmt Verantwortung – für sich und für andere!
Sicherheitsabstand einhalten – Abstand rettet Leben!
Ausreichender Sicherheitsabstand ist lebenswichtig. Er schafft Reaktionszeit und hilft, schwere Unfälle zu vermeiden.
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Wir halten stets einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug.
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Als Faustregel gilt auf trockener Fahrbahn: mindestens den halben Tachowert in Metern.
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Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h müssen Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und Kraftomnibusse auf Autobahnen grundsätzlich mindestens 50 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.
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Bei Regen, Schnee, Glätte, schlechter Sicht oder hoher Beladung vergrößern wir den Abstand entsprechend.
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Wir lassen uns nicht zu gefährlichem Auffahren oder Drängeln verleiten.
Unser Grundsatz: Lieber sicher ankommen als riskant Zeit gewinnen!
Angepasste und vorausschauende Fahrweise
Wir fahren vorausschauend, besonnen und der jeweiligen Verkehrssituation angepasst.
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Wir berücksichtigen Fahrbahnbeschaffenheit, Witterung, Sichtverhältnisse, Verkehrsdichte sowie Fahrzeug- und Ladungseigenschaften.
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Wir vermeiden unnötig starke Brems- und Beschleunigungsmanöver.
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Wir halten die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten ein und passen unsere Geschwindigkeit bei Bedarf weiter an.
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Wir bleiben auch bei Stau, Zeitdruck und Provokationen gelassen.
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Wir respektieren die Fehler anderer Verkehrsteilnehmer und reagieren nicht mit riskanten Fahrmanövern.
Unser Grundsatz: Gelassenheit schützt Leben – Hektik verursacht Risiken!
Überholverbote beachten – Rücksicht statt Konkurrenz
Überholmanöver müssen sicher, notwendig und verkehrsrechtlich zulässig sein.
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Wir beachten sämtliche Überholverbote und die geltenden Verkehrsregeln.
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Wir überholen nur, wenn die Verkehrssituation es sicher zulässt und die Geschwindigkeitsdifferenz ein gefahrloses Überholen ermöglicht.
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Wir vermeiden langwierige Überholmanöver, sogenannte „Elefantenrennen“.
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Wir brechen Überholvorgänge ab, wenn sie gefährlich werden, und ordnen uns sicher wieder ein.
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Wir ermöglichen anderen Verkehrsteilnehmern, soweit es die Verkehrssituation zulässt, ein sicheres Überholen.
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Wir provozieren keine gefährlichen Situationen und setzen andere nicht unter Druck.
Unser Grundsatz: Wir kämpfen nicht um jeden Meter – wir fahren professionell!
Rettungsgasse bilden – Leben retten!
Bei stockendem Verkehr und Stau auf Autobahnen sowie Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung gilt: Die Rettungsgasse muss rechtzeitig gebildet werden.
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Auf Straßen mit zwei Fahrstreifen je Richtung entsteht die Rettungsgasse zwischen dem linken und dem rechten Fahrstreifen.
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Bei mehr als zwei Fahrstreifen je Richtung wird sie zwischen dem ganz linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen gebildet.
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Wir halten die Rettungsgasse frei und fahren nicht hinter Einsatzfahrzeugen her.
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Wir benutzen die Rettungsgasse nicht zum Vorankommen und blockieren sie nicht durch unnötige Spurwechsel.
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Wir bleiben aufmerksam und rechnen jederzeit mit Einsatzfahrzeugen.
Unser Grundsatz: Die Rettungsgasse ist kein Vorteil für uns, sondern eine Überlebenschance für andere!
2. Beim Kunden – Professionalität und Respekt
Unser Verhalten beim Kunden zeigt, wie ernst wir unseren Beruf nehmen. Wir vertreten unseren Arbeitgeber, unser Unternehmen und unseren gesamten Berufsstand.
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Wir begegnen Kunden, Disponenten sowie Be- und Entladepersonal höflich, freundlich und respektvoll.
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Wir treten gepflegt und der jeweiligen Tätigkeit angemessen gekleidet auf.
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Wir tragen die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung und beachten die geltenden Sicherheitsvorschriften.
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Wir behandeln das Personal an Rampen, Lagerplätzen und auf Betriebsgeländen kollegial und auf Augenhöhe.
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Wir halten betriebliche Regeln und Sicherheitsanweisungen ein, soweit diese rechtmäßig und sicher sind.
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Wir benutzen sanitäre Einrichtungen ordnungsgemäß und hinterlassen sie sauber.
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Wir entsorgen Abfälle ausschließlich an dafür vorgesehenen Stellen.
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Wir gehen sorgfältig mit fremdem Eigentum, Arbeitsmitteln und der uns anvertrauten Ladung um.
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Bei Problemen oder Konflikten bleiben wir sachlich und suchen nach einer fairen Lösung.
Unser Grundsatz: Freundlichkeit kostet nichts – Respekt ist Teil unserer Berufsehre!
3. Unter Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrern – Zusammenhalt statt Egoismus
Wir sitzen alle im selben Boot beziehungsweise im selben Fahrerhaus. Die Herausforderungen des Berufs verbinden uns, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Arbeitgeber oder Fahrzeugmarke.
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Wir begegnen uns mit Respekt, unabhängig von Nationalität, Sprache, Geschlecht, Alter oder persönlicher Überzeugung.
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Wir helfen einander, wenn Hilfe benötigt wird und es gefahrlos möglich ist.
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Wir geben unser Wissen und unsere Erfahrungen weiter und unterstützen insbesondere Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger.
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Wir halten unsere Fahrerarbeitsplätze und Fahrerhäuser sauber und ordentlich.
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Wir behandeln sanitäre Einrichtungen und Aufenthaltsräume so, wie wir sie selbst vorfinden möchten – oder besser.
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Wir vermeiden übermäßigen Alkoholkonsum und sorgen dafür, dass unsere Fahrtüchtigkeit nicht gefährdet wird.
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Wir achten auf ausreichende Erholung und halten die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten ein.
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Wir nutzen Fahrerassistenzsysteme sachgerecht und verlassen uns dennoch nicht blind auf Technik.
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Wir verhalten uns auf Park- und Rastplätzen rücksichtsvoll und nehmen Rücksicht auf die Ruhe anderer.
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Wir lassen Kolleginnen und Kollegen bei Problemen nicht unnötig allein und unterstützen uns im Rahmen unserer Möglichkeiten.
Unser Grundsatz: Konkurrenz endet dort, wo Menschlichkeit und Kollegialität beginnen!
4. Verantwortung für unseren Berufsstand
Wir alle prägen das Ansehen der Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer. Deshalb übernehmen wir Verantwortung – nicht nur für unsere eigene Arbeit, sondern auch für die Zukunft unserer Branche.
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Wir stehen für einen verantwortungsvollen, sicheren und fairen Straßengüterverkehr.
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Wir setzen uns für menschenwürdige Arbeitsbedingungen, angemessene Erholungsmöglichkeiten und einen respektvollen Umgang mit Fahrpersonal ein.
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Wir treten für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und für einen fairen Wettbewerb ein.
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Wir sprechen Missstände sachlich an und suchen gemeinsam nach Verbesserungen.
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Wir respektieren die Leistung unserer Kolleginnen und Kollegen und werten andere Berufsgruppen nicht ab.
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Wir zeigen nach außen, dass Berufskraftfahren eine anspruchsvolle Tätigkeit mit hoher Verantwortung und großem Können ist.
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Wir geben gefährlichem Verhalten, Rücksichtslosigkeit und Diskriminierung keinen Raum.
Unser Grundsatz: Ein starker Berufsstand entsteht durch Kompetenz, Solidarität und gegenseitigen Respekt!
5. Unsere gemeinsame Haltung
Der Fahrer-Kodex ist mehr als eine Sammlung von Regeln. Er ist Ausdruck unseres beruflichen Selbstverständnisses.
Wir wollen sichere Straßen, faire Arbeitsbedingungen, einen respektvollen Umgang und mehr Zusammenhalt unter den Menschen, die täglich den Güterverkehr am Laufen halten.
Wir wissen: Nicht jeder Fehler lässt sich vermeiden. Aber jeder Mensch kann dazu beitragen, Risiken zu reduzieren, Verantwortung zu übernehmen und aus Erfahrungen zu lernen.
Deshalb stehen wir gemeinsam für:
- Sicherheit statt Risiko.
- Rücksicht statt Rücksichtslosigkeit.
- Zusammenhalt statt Gegeneinander.
- Berufsehre statt Gleichgültigkeit.
- Menschlichkeit statt Egoismus.
- Wir halten Deutschland und Europa mobil – mit Können, Verantwortung und Herz.
- Abstand rettet Leben. Zusammenhalt stärkt unseren Berufsstand.
- Infrastruktur
Gut versorgt, besser unterwegs.
Unterwegs zu sein bedeutet, insbesondere auch auf gute Rahmenbedingungen und eine verlässliche und gut ausgebaute Infrastruktur angewiesen zu sein.
Wir fordern, dass die kostenlose Toilettennutzung in das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) unter § 15 aufgenommen wird. Eine derartige Klausel gab es in dem Rahmenvertrag, der am 29.10.1998, zwischen dem Bund und der Tank und Rast AG, geschlossen wurde. Dieser Vertrag wurde am 31.12.2013 gekündigt und ist daher nicht mehr in Kraft.
Um die Gesundheit der Berufskraftfahrer*innen zu verbessern, aber auch ein zusätzliches Freizeitangebot zu schaffen, empfiehlt sich der Aufbau von Fitnessgeräten an Tank- und Rastanlagen, sowie auf normalen Ratsplätzen. An größeren Raststätten könnte das Angebot um ganze Fitnessräume, gemeinsam genutzte Sozial- und Begegnungsräume, aber auch Freizeit- und Erholungsangebote erweitert werden.
Rastplätze sind eingezäunte Anlagen, die Tiere davon abhalten sollen, auf die Autobahn zu gelangen - allerdings sperren sie auch die Berufskraftfahrer*innen auf diesen ein. Hier müssen Möglichkeiten geprüft werden, um das Gelände z.B. auch zu Fuß, abseits der Autobahn, verlassen zu können.
Wir fordern, dass Raststätten mit regionaler Anbindung (z.B. Chemnitz Auerswalder Blick, Raststätte Augsburg, usw.) an das ÖPNV-Netz angeschlossen werden. Ermäßigte Tickets für Berufskraftfahrer*innen sollten angeboten werden, damit diese den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen können, um etwa Einkäufe zu erledigen, touristische Angebote wahrzunehmen oder Freizeitaktivtäten nachzugehen.
Gerade an Wochenenden stehen Berufskraftfahrer*innen zwischen 24 und 45 Stunden auf einer Raststätte; dies ist nicht nur anstrengend, das Warten auf Dauer ist auch ermüdend. Mit der Anbindung an den ÖPNV schaffen wir die Möglichkeit, den Berufskraftfahrer*innen ein sozialeres Umfeld und räumliche Freiheit zu ermöglichen.
Ein weiterer positiver Effekt einer solchen Anbindung ist die Möglichkeit, „park and ride“ direkt an der Autobahn anzubieten. Damit könnten Innenstädte zusätzlich entlastet werden. Die Anbindung von Fernbuslinien an diese Raststätten könnten zu einer Erweiterung des Fernbusnetzes führen.
Wir fordern, bei Neubau und an bereits bestehenden Rastplätzen und Rasthöfen, die Schaffung von Lärmschutz. Um eine ausreichende Erholung in den Ruhepausen zu ermöglichen, ist der Lärmschutz insbesondere auf den Stellplätzen dringend zu verbessern. Der gezielte Einsatz von Lärmschutzwänden oder aber die Verlagerung von Stellplätzen bzw. Schaffung spezieller „Ruheplätze“ sind sinnvolle Maßnahmen, um den Verkehrslärm der angrenzenden Autobahnen deutlich zu reduzieren. In einer Studie des Umweltbundesamtes und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin mit den Namen „Chronischer Lärm als Risikofaktor für den Myokardinfarkt – ‚NaRoMI’-Studie“ steigt das Herzinfarktrisiko bei Männern um 20-30% bei einen Tages-Mittelungspegel von über 65 dB(A) (außerhalb der Wohnung). Wie eine Messung der SVZ zeigt, verursachte ein Lkw in Weitendorf auf Höhe von Wohnhäusern in 20 Metern Entfernung noch 70 dBA. In Sternberg unmittelbar an der B 104 ließ ein vorbeifahrender Traktor (fünf Meter Entfernung) das Messgerät auf 83 dBA ausschlagen, Lkw auf 75. – Quelle: https://www.svz.de/4734346 ©2021
Wie die Lärmmessung der SVZ zeigt, ist die Lärmbelastung von über 65 dBA auch noch bei 20 Metern Abstand gegeben. Da die Messungen entlang von Bundesstraßen durchgeführt wurde, ist davon auszugehen, dass der Wert entlang der Bundesautobahnen um ein Vielfaches höher ist.
Wir fordern die Aufnahme der Fahrerkabine in die Arbeitsstättenverordnung, um u.a. eine Standklimaanlage verpflichtend in alle LKW einzubauen. Damit soll gewährleistet werden, dass Fahrer auch im Sommer genügend Schlaf bekommen und sich nicht übermüdet ans Steuer setzten.
Wir fordern bei Neu- bzw. Umbau von Rastplätzen, neben den üblichen Toilettenhäuschen, dass auch Dusch-Möglichkeiten gebaut werden.
In Industrie- und Gewerbegebieten werden immer mehr Parkmöglichkeiten abgeschafft, was zu einer zusätzlichen Verknappung von LKW-Stellplätzen führt. Wir fordern bereits bei Neubau solcher Gebiete, dass Parkplätze mit sanitären Einrichtungen speziell für LKW geschaffen und von der jeweiligen Kommune unterhalten werden. Die im Gewerbegebiet ansässigen Unternehmen beteiligen sich an den Kosten für Bau, Betrieb und Instandhaltung der Anlagen. Alternativ stellen die ansässigen Unternehmen -im Verhältnis zu ihrer Größe bzw. dem Umschlag und Verkehrsaufkommen- eine eigene Infrastruktur mit ausreichend Stellplätzen und Sanitäranlagen zur Verfügung.
Wir fordern bei Neu- und Umbauten von Gewerbe- und Industriegebieten, dass ein Gleisanschluss verpflichtend ist.
Durch die LKW-Maut wird ein Großteil der Kosten für die Sanierung der Straßen und Brücken Reparaturen eingenommen, dennoch verschlechtert sich der zustand dieser zunehmend. Jüngstes Beispiel ist die Salzbachtalbrücke bei Wiesbaden. Dies bedeutet zwangsläufig mehr Stau und längere Wege für PKW und LKW. Wir fordern daher ein stärkeres Sanierungskonzept maroder Brücken und Straßen.
Wir fordern einen stärkeren Fokus auf den Neubau von Umgehungsstraßen in Ortschaften und Städten mit hohem Verkehrsaufkommen. Dies bringt nicht nur eine Entlastung für die Anwohner*innen, sondern eine Verkürzung von Fahrzeiten und weniger Schadstoffausstoß durch Vermeidung von stop and go.
- Straßenverkehrsordnung
Mehr Sicherheit auf den Straßen.
Wir fordern die Absenkung der Promillegrenze für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge, sowie für Fahrzeuge zur Personenbeförderung, auf 0,00 ‰.
Auch den verpflichtenden Einbau von Alolocs fordern wir ergänzend zur bereits erwähnten Promille Grenze
Zusätzlich fordern wir ein generelles Alkohol Verkaufsverbot an Tank und Raststätten, sowie an Autohöfen.
Als Berufskraftfahrer*innen fordern wir die Abschaffung des Tempolimits außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h. Wir haben in Deutschland in großen Teilen gut ausgebaute, vierspurige Bundestraßen, die keine Kraftfahrstraßen sind. Dort gilt für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen ein Tempolimit von 60 km/h. Dennoch gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung, die weder den Fahrbahnen noch dem technologischen Fortschritt der LKW entspricht. Strecken wie beispielweise die B 535 zwischen Heidelberg und Mannheim oder die B 93 zwischen Zwickau und Meerane erfüllen schon fast den Standard einer Autobahn.
Wegen der unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten (Pkw 100 km/h, Lkw 60 km/h) kommt es immer wieder zu gefährlichen Überholvorgängen, an den unmöglichsten Stellen. Eine Annäherung der Höchstgeschwindigkeiten würde in der Folge zu weniger Überholvorgängen führen.
Wir fordern daher, das Tempolimit für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen grundsätzlich auf 80 km/h anzuheben und nur bei Strecken, die nicht die Möglichkeiten bieten, abschnittsweise die Höchstgeschwindigkeit reduziert wird.
Derzeit gibt es lediglich in vier europäischen Ländern ein Tempolimit von 60 km/h, dies zeigt ebenfalls, dass diese Praxis nicht mehr zeitgemäß ist. In insgesamt 19 Ländern gilt ein Tempolimit von 70 km/h (außer Luxemburg 75 km/h) und in weiteren 13 Ländern ein Tempolimit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Eine Anhebung auf 80 Km/h sorgt auch bei den PKW-Fahrern für ein geringeres Frustrationslevel und eine eventuell entspanntere Fahrweise.
Wir fordern bei der Planung von Baustellen, dass mindestens 2 km vor einer Baustelle ein Überholverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gilt. Immer wieder bilden sich Staus, weil LKW-Fahrer*innen erst kurz vor einer Baustelle auf die rechte Spur einscheren und damit die anderen Fahrzeuge ausbremsen. Ein solches Überholverbot muss konsequenter kontrolliert werden, da durch eine Reduzierung von Staus auch die Gefahr von Auffahrunfällen an Stauenden sinkt.
Wir fordern auf Bundesautobahnen mit einem Gefälle > 2 % Überholverbote.
Wir fordern, dass bei 3-spurigen Bundesautobahnen mit einer Steigung > 2 %, Überholverbote für LKW aufzuheben, sowie ein Tempolimit für PKW von 120 km/h einzuführen ist.
Wir fordern eine Aufweichung der StVZO in Hinblick auf die maximalen Maße eines Fahrzeuges. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, Fahrerhäuser größer zu gestalten und gegebenenfalls autark zu machen. Generell sollte es ein Ziel sein, LKW zu entwickeln, die sowohl über eine eigene Toilette, sowie eine Dusche verfügen. Hierbei muss das Gesamtgewicht auf 44 Tonnen angehoben, aber die Höchstgrenze für die Zuladung auf 26 Tonnen beschränkt werden. Die Gesamtlänge (innen) von Aufliegern muss weiterhin max. 13,6 Meter betragen. Die so gewonnene zusätzliche Fläche ist ausschließlich für den Ausbau der Fahrerkabine und nicht als zusätzliche Ladefläche -und damit Gewinnmaximierung der Unternehmen- zu verbauen.
Um einen besseren Schutz für andere Verkehrsteilnehmer zu gewähren, sollte der Unterfahrschutz bei LKW verbessert werden. Die jetzigen Systeme sind nicht ausreichend. Derartige Projekte und Entwicklungen existieren bereits. Siehe z.B. SL 1000 der Firma HS Schoch.
Fahrassistenz-Systeme sind zur Unterstützung der Berufskraftfahrer*innen und zu Verbesserung Straßenverkehrssicherheit entwickelt worden. Auch wenn es Situationen gibt, in denen die Abschaltung einzelner Systeme erforderlich ist, sollten Fahrassistenz-Systeme nur noch zeitlich begrenzt abschaltbar sein und sich nach einer Zeitspanne von 15 Sekunden automatisch wieder aktivieren. Ein eingeschalteter Notbremsassistent bewahrt vor einem schweren Auffahrunfall an einem Stauende!
Wir fordern ebenfalls eine schnellere Einführung des Abbiegeassistenten verpflichtend für alle Neu- und Altfahrzeuge. Entsprechende Nachrüstsysteme gibt es bereits.
- Arbeits- und Sozialrecht
Gute Arbeit: Auch für uns!
Der europäische Frachtverkehr führt zu unhaltbaren Zuständen für Berufskraftfahrer*innen. Im Rahmen der Kosteneinsparungen fahren osteuropäische Berufskraftfahrer*innen in ganz Europa oft Monate lang ohne Rückkehr ins Heimatland, werden jedoch nach Regelungen des Heimatlandes angestellt und auf dieser Grundlage bezahlt. Das Heimatland erhält auf dieser Basis Steuern und Abgaben für die Sozialversicherungen.
Wir fordern die Einführung eines einheitlich europäischen Spesen-Modells für alle Mitgliedsstaaten. Unternehmen aus Osteuropa bezahlen ihre Fahrer in aller Regel nach dem sogenannten Spesenmodel: Die Fahrer erhalten einen Großteil ihres Lohnanspruchs – häufig bis zu zwei drittel - als Spesen. Dadurch sparen die Unternehmen Sozialabgaben und Steuern. Die Fahrer zahlen nur geringe Beträge in die Sozialkassen und erhalten bei Krankheit nur einen Bruchteil ihrer monatlichen Entlohnung. Im Durchschnitt ist ein Fahrer mit osteuropäischem Vertrag pro Jahr 5.000 Euro billiger als ein Fahrer, der in Deutschland den Mindestlohn verdient.
Die im europäischen Verkehr eingesetzten Berufskraftfahrer*innen erbringen ihre Arbeitsleistung ganz überwiegend nicht im Heimatland, welches die Bezahlungsgrundlage bildet, sondern im europäischen Bereich, in dem der Lebensunterhalt deutlich teurer ist. Dies führt zwangsläufig dazu, dass die Berufskraftfahrer*innen unter unzumutbaren Verhältnissen auf meist überfüllten Autobahnraststätten campieren und lange Zeit in den LKW bzw. Sprinter wohnen müssen. Die Nutzung von Motels oder Handwerkerunterkünften sind unter diesen Vertragsbedingungen den Berufskraftfahrer*innen nicht möglich, da schlicht das Geld fehlt.
Lediglich die Auftraggeber in den meist westeuropäischen Ländern erzielen einen Vorteil. Sie können im osteuropäischen Ausland die Leistung des Transports zu sehr günstigen Preisen einkaufen. Im eigenen Land werden die Tariflöhne für Berufskraftraftfahrer*innen unterlaufen und mittelfristig Flächentarifverträge für Berufskraftfahrer*innen durch Tarifflucht unwirksam gemacht. Speditionen in Deutschland unterliegen bereits jetzt im Regelfall keinem Tarifvertrag mehr, da die Arbeitgeber die Arbeitgeberverbände mit Tarifbindung verlassen haben.
Bis zur Realisierung eines einheitlichen europäischen Mindestlohnes wird ein Zwischenschritt erforderlich. Dieser Zwischenschritt muss europaweit regeln, dass sofern für die Berufskraftfahrer*innen keine besseren tarifvertraglichen oder sonstigen Regelungen bestehen, die Berufskraftfahrer*innen im europaweiten Verkehr nach Überschreitung der Grenze des Heimatlandes der höchste in Europa vorhandene Mindestlohn den Berufskraftfahrer*Innen zu zahlen ist. Gleiches gilt für die steuerrechtliche Spesenregelung, und zwar unabhängig von dem Zielland der Tour.
Die Heimatländer der im europaweiten Verkehr tätigen Berufskraftfahrer*innen haben Regelungen zu schaffen, dass die Daten der Europäischen Fahrerkarte, welche ab 2024 die Überquerung von Ländergrenzen erfassen, ausgewertet werden. Sie tragen dafür Sorge, dass die Steuern und Sozialabgaben auf Höhe des höchsten europäischen Mindestlohnes abgeführt werden.
Wir fordern die Rückkehrpflicht für Berufskraftfahrer*innen an ihren jeweiligen Lebensmittelpunkt. Eine Rückkehrpflicht zur Niederlassung erfüllt den Rückkehrzweck nur bedingt und öffnet den Unternehmen wieder eine Hintertür.
National sollte das oberste Ziel sein einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag zu erwirken. Die Rückkehr zum Bundesmanteltarifvertrag halten wir für dringend notwendig.
Wir fordern, dass Bereitschaftszeiten vollumfänglich als Arbeitszeiten zählen.
Wir fordern die strikte Umsetzung des §412 HGB. Das Fahrpersonal ist weder Verlade- noch Lagerpersonal. Besonders in Lebensmittellägern wird mittlerweile vorausgesetzt, dass die Berufskraftfahrer*innen abladen, ohne eine entsprechende Vergütung seitens der Auftraggeber.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
Verantwortung für die Generationen nach uns.
Durch den oben aufgeführten Mindestlohn-Vorschlag ergibt sich die Bedeutung des nationalen Transports: Da europaweite Transporte teurer werden, wird ein nationaler Transport von Grenze zu Grenze attraktiver.
Der Transport auf der Schiene könnte dadurch ebenfalls an Bedeutung gewinnen. Eine Schaffung von europäischen Güterverteilzentren mit Bahnanschluss könnten die Folge sein.
Generell sollte bei zukünftigen Güterverteilzentren ein Bahnanschluss verpflichtend sein.
Ebenso könnten an Grenzen Umschlagsplätze entstehen. Dies würde zu einer besseren Auslastung der Fahrzeuge führen.
Die Statistik zu Leerfahrten vom Kraftfahrtbundesamt zeigt auf, dass es seit 2005 keine signifikanten Änderungen mehr gegeben hat. Bedenkt man dazu, dass erst seit 2009 die Übergangsfristen für den Großteil der osteuropäischen Länder aufgehoben wurden, ist der Unterschied an den Leerfahrten sogar noch geringer. Das Argument, wonach die Anzahl der Leerfahrten mit der Kabotage minimiert werden soll, greift daher nicht.
- Marktzugang und Wettbewerb
Bedingungen für ein faires Miteinander.
Um Illegale Kabotage einzudämmen, gilt es, die Wirtschaft mit ins Boot zu holen. Als Vorbild könnte hier das Schweizer Modell der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) dienen. Jedes Fahrzeug erhält eine ID Card, auf der jedes Unternehmen, das einen LKW beladen möchte, den Transport vermerkt. Sollte dabei festgestellt werden, dass durch die Beladung ein Verstoß gegen geltendes Recht entsteht, muss diese abgelehnt werden. Bei einem Verstoß muss der Verlader zur Rechenschaft gezogen werden. Denkbar wäre auch die Erfassung von Transporten, der Spedition und des Kennzeichens des Fahrzeuges auf einer von den Behörden geführten online-Plattform.
Wir sprechen uns bei Kabotage-Transporten zudem für eine Mitverantwortung –und auch Mithaftung- des Versenders aus. Diese müssen sich noch vor Auftragserteilung versichern, dass die maximale Anzahl an Kabotage Fahrten nicht überschritten ist bzw. wird. Die für den Nachweis erforderlichen Unterlagen sind lückenlos mitzuführen und bei Auftragserteilung vorzulegen.
Um den Missbrauch der europäischen Bestimmungen einzudämmen, müssen die Kontrollbehörden abgestimmt, kooperativ und gut vernetzt zusammenarbeiten. Eine Strafverfolgung bzw. die Ahndung von Verstößen muss europaweit möglich und für alle Beteiligten von Interesse sein. Die bereits vorhandenen Vorschriften müssen dafür konsequent genutzt werden.
Generell müssen Verstöße gegen die Kabotage Bestimmungen und/oder gegen das Mindestlohngesetz stärker und härter sanktioniert werden.
Hierfür ist die Aufstockung von Kontrollpersonal beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG), dem Zoll und der Verkehrspolizei von mindestens 60% zwingend notwendig. Denkbar wäre auch die Schaffung einer bundesweit zuständigen und agierenden Verkehrspolizeibehörde, die ausschließlich zur Überwachung des Verkehrs zuständig ist. Hierbei könnte auch die Zusammenlegung bzw. Verzahnung aller drei Behörden in Betracht gezogen werden.
Wir fordern die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Ausland zu verbessern. Nationale Fahrverbote wegen schwerwiegender Delikte, wie Trunkenheit am Steuer oder schwerer Gefährdung im Straßenverkehr, müssen europaweit gelten und durchgesetzt werden.
Wir fordern, dass Bußgelder und Strafen für Verstöße gegen die Verbringung der wöchentlichen Ruhezeit im LKW ausschließlich vom Unternehmen bezahlt werden.
Wir fordern das staatliche Aufträge nur noch von Unternehmen mit gültigem Tarifvertrag durchgeführt werden dürfen.
- Nachwuchsförderung und Qualifizierung
Mehr als nur Fahren können.
Die Transportbranche, aber damit verbunden auch die Wirtschaft, stehen vor einem Wandel. Fehlender Nachwuchs und Fachkräftemangel sind schon länger deutlich spürbar. Gerade junge Menschen sind für den Beruf des Berufskraftfahrer*innen unter den jetzigen Bedingungen kaum noch zu gewinnen.
Neben einer Bezahlung, mit der man seine Hobbys finanzieren, seine Zukunft planen, eine Familie ernähren und/oder die Altersruhezeit absichern kann, brauchen wir Arbeitsmodelle, die dem Nachwuchs eine bessere Life-Work-Balance ermöglichen. Dazu gehört weniger Druck, was u.a. durch eine Reduzierung der rollenden Lagerhaltung, der Just-in-time und Just-in-process-Transporte erreicht werden kann. Abwechslungsreichere Arbeit. z.B. durch immer wieder mal wechselnde Bereiche innerhalb der Firma oder Kooperationen unter verschiedenen Arbeitgebern, so dass Nachwuchsfahrer immer wieder neu gefordert, dabei aber auch gefördert werden.
Auch die Freizeitgestaltung unterwegs muss attraktiver werden. Angebote für sportliche Betätigungen, Erreichbarkeit von kulturellen Angeboten, etc.
Die Akzeptanz innerhalb der Firmen, aber auch der Gesellschaft, muss gesteigert werden. Innerhalb einer Firma wären da eigene Ansprechpartner*innen für jungen Berufskraftfahrer*innen wünschenswert, wie es schon einige Firmen praktizieren.
Auch die Arbeitszeiten müssen sich ändern. Immer weniger ist die Bereitschaft vorhanden, 10, 12 oder 15 Stunden beruflich unterwegs zu sein. Gleiches gilt für 5 Tage oder mehr im LKW. Der Ausbau der Begegnungsverkehre wäre da eine Option. In anderen Bereichen wird immer wieder von Arbeitszeitverkürzungen und neuen Arbeitsmodellen gesprochen. Darum wird auch unsere Branche nicht herumkommen. All dies erfordert auch neue Verkehrskonzepte, die weniger LKW (Fahrzeuge allgemein?) nötig machen und so z.B. die Parkplatzprobleme verringern, unter denen auch junge Fahrer*innen leiden und die ihnen das Interesse an dem Beruf verleiden.
Zugleich muss sich die Qualität der Fahrer*innen europaweit auf einem (höheren?) Niveau bewegen. Daher sollten Qualifikationen einheitlich gesetzlich geregelt sein und, ähnlich der deutschen IHKs oder des TÜVs, geprüft werden. Das erfordert strenge Kontrollen der ausbildenden Institute.
Herausgeber: Kraftfahrerkreise Deutschland Urheberrecht: Kraftfahrerkreise Deutschland